Mittwoch, 9. Juli 2008

Datenschützer: Google Analytics verletzt Nutzerrechte

Webseitenbetreiber sollen den Dienst nicht mehr verwenden

Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert nennt "Google Analytics" einen "datenschutzwidrigen Service", dessen Einsatz man mit Bußgeldern belegen könne. Ohne Wissen der Betroffenen führe Google mit Hilfe von Cookies Nutzungsdaten verschiedener Webseiten mit denen anderer Google-Dienste zusammen, um detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile für Werbezwecke zu generieren.

Google Analytics ist ein Angebot für Webseitenbetreiber zur Betrachtung des Nutzerverhaltens. Doch während der Betreiber erfreut ist, ein kostenloses Tool zu bekommen, um mehr über "seine Besucher" zu erfahren, habe Google Kenntnis über alle Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat, und könne diese verknüpfen. Datenschützer Weichert: "Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt." Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungsstatistiken seien eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig.

Google habe zudem "generell bestätigt", Analytics-Nutzungsdaten mit denen anderer Google-Dienste zusammenzuführen, so Weichert weiter. "Selbst den deutschen Datenschutzbehörden ist nicht bekannt, was Google dann mit diesen Daten anstellt."

Der Konzern wurde von den Landesdatenschutzbehörden Schleswig-Holsteins und Berlins nun aufgefordert, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. Betreibern wurde zudem nahegelegt, Google Analytics nicht weiter zu nutzen. Wie Weichert erklärte, sei das Ziel nicht, bestimmte, unter Umständen sinnvolle Auswertungen von Internetnutzungsdaten zu vereiteln. Man richte sich auch nicht gegen irgendwelche Unternehmen. "Internettracking und -statistik? Ja, aber bitte datenschutzkonform" sei das Motto.

Weichert will Websitebetreiber, die Google Analytics oder vergleichbare Werkzeuge einsetzen, allerdings nicht mit Bußgeldern überziehen, "obwohl wir davon ausgehen, dass in vielen Fällen die Voraussetzungen hierfür vorliegen." Um gegen den "massenhaft stattfindenden Datenschutzverstoß" vorzugehen, setze er zunächst auf Information und Aufklärung. Google habe jetzt bis zum 1. August 2008 eine Frist zur Beantwortung der Fragen der Datenschützer.

Wegen der Datenübermittlung in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sei derzeit nicht erkennbar, wie Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Die Bedingungen seien klar: Über eine pseudonyme Auswertung müsse der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden, auch über sein Recht, dieser Datenverarbeitung zu widersprechen.

Laut Weichert müsse zudem eine Möglichkeit für einen "Opt-Out-Klick" bereitstehen und vor einer Datenauswertung erfolgen. Schließlich müsse gewährleistet sein, dass keine übergeordnete Zusammenführung der pseudonymen Daten und deren Re-Identifizierung betrieben werde. Entsprechende überprüfbare Zusicherungen von Google lägen bislang nicht vor. (asa)

1 Kommentar:

Rob hat gesagt…

Datenschutz bei Google Analytics
Google nimmt den Datenschutz sehr ernst. Unsere Datenschutzrichtlinien basieren auf klaren Prinzipien: Wir integrieren von Beginn an Schutzvorrichtungen in alle Produkte und Dienstleistungen, die wir entwickeln. Google Analytics hilft Webseitenbetreibern zu verstehen, wie Besucher diese Webseite finden und wie sie dort navigieren. Der Dienst liefert nur aggregierte Daten der Besucher in anonymisierter Form und erfasst keine vertraulichen Informationen wie Adressen, Namen oder Kreditkartennummern. Wenn ein Nutzer beispielsweise auf einer Webseite ein Formular mit persönlichen Daten ausfüllt, werden diese Daten weder von Google Analytics gesammelt, noch über Google Analytics berichtet.

Die gesammelten Daten von Google Analytics werden von Google ausschließlich zum Zwecke des Reportings über die Nutzung ihrer Webseiten genutzt. Die Daten über die Nutzung einer Webseite werden etwa nicht mit Daten über die Nutzung einer anderen Webseite zusammengeführt. Die Daten werden auch nicht mit denen anderer Google Produkte abgeglichen. Die Verwendung von Google Analytics hilft diesen Webseitenbetreibern, die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit ihrer Webseite zu verbessern. Analytics setzt voraus, dass alle Webseiten, die Google Analytics verwenden, die Datenschutzbestimmungen auf ihrer Webseite dahingehend ergänzen, dass der Einsatz von Google Analytics vollständig offengelegt wird. Wir sind der Ansicht, dass Analytics im Vergleich mit anderen im Wettbewerb stehenden Tracking Tools gerade besonders transparent ist. Die in England zuständige oberste Datenschutzbehörde, das Information Commissioner's Office, verwendet Google Analytics übrigens selbst, um besser zu verstehen, wie Besucher die Webseite www.ico.gov.uk nutzen und wie sie dort navigieren.

Einige Datenschutzbeauftragte haben jüngst Bedenken über Google Analytics geäußert. Es ist schade, dass sie ihre Bedenken veröffentlicht haben, bevor sie uns die Gelegenheit gegeben haben, ihnen das Produkt Google Analytics zu erklären - zumal ihre Bedenken auf einem Missverständnis zu basieren scheinen. So wurden etwa verschiedene Behauptungen aufgestellt und Mutmaßungen geäußert, die nicht den Tatsachen entsprechen. Dennoch sind wir mehr als bereit, weiter in einen konstruktiven Dialog mit den Datenschützern zu treten und Antworten auf ihre Fragen zu geben. Wir sind vollständig davon überzeugt, dass Google Analytics mit deutschen und europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen konform geht und diese erfüllt.

Post von Peter Fleischer - Global Privacy Counsel

Donnerstag, 10. Juli 2008 at 11:41:00

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